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Nachzahlung von EUR 17.000,- Gehalt an "Praktikantin"


06.04.2014

In einem aktuellen Urteil des ArbG Bochum aus März 2014 (Az.: 2 Ca 1482/13) hat dieses eine Supermarktkette verurteilt, einer ohne Vergütung mehrere Monate lang beschäftigten "Praktikantin" Vergütungszahlungen von rund 17.000 € nachzuzahlen. Die 19-jährige Praktikantin war mehrere Monate lang u. a. mit Einräum- und Kassiertätigkeiten ohne Vergütung beschäftigt worden, ein Ausbildungsplatz war ihr in Aussicht gestellt worden. Für diesen Zeitraum - so das ArbG Bochum - ist die "Praktikantin" nachträglich zu vergüten. Da die vermeintliche Praktikantin reguläre Arbeitsleistungen erbrachte, qualifizierte sie das Gericht als Arbeitnehmerin und sprach ihr den üblichen Stundenlohn zu.

Quelle: http://www.spiegel.de/

 
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