E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Geringere Abfindung für Ältere

Arbeitgeber verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wenn sie älteren Arbeitnehmern eine geringere Abfindung als jüngeren Arbeitnehmern zahlen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Arbeitgebern nicht, älteren Arbeitnehmern im Verhältnis zu jüngeren Arbeitnehmern geringere Abfindungen zu zahlen. Nach Ansicht der Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sollen durch eine Abfindung in erster Linie die finanziellen Nachteile aus dem Verlust eines Arbeitsplatzes ausgeglichen oder zumindest gedämpft werden. Diese sind bei älteren Arbeitnehmern im rentennahen Alter in der Regel geringer als bei jüngeren Kollegen. Auch könnten ältere Kollegen oftmals verlässlicher für ihre Restlebensarbeitszeit planen. Daher kann die Abfindung selbst bei einer längeren Betriebszugehörigkeit für ältere Arbeitnehmer geringer ausfallen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg