E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Anspruch auf die Erteilung eines bestimmten Arbeitszeugnisses

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Danach steht jedem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu, das nicht nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, sondern sich auch auf Führung und Leistung im Arbeitsverhältnis erstreckt. Einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses mit bestimmten Formulierungen oder einer bestimmten Benotung hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Über ein qualifiziertes Zeugnis hinaus kann der Arbeitnehmer auch aufgrund eines Vergleichs jedoch nicht die Durchsetzung der Notenstufe ?gut? verlangen. Insoweit mangelt es dem Titel bereits an der notwendigen Bestimmtheit. Der Beurteilung ?gut? können verschiedene Formulierungen gerecht werden.
 
>Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG HE 8 Ta 456 16 vom 17.11.2016
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-149 drtm-bns 2024-12-04
Aufhebungsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Mobbing Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg