E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Werkvertrag bei von dem Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsverhältnissen

Die Abgrenzung zwischen dem Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses und eines Werkvertrages richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

Bei einem Widerspruch zwischen der vertraglichen Vereinbarung und dem tatsächlich gelebten Arbeitsverhältnis, sind jedoch die Umstände entscheidend, die nach einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Abgrenzung zu würdigen sind.

In dem entschiedenen Fall arbeitete der Betroffene ausschließlich in den Dienststellen des Arbeitgebers zu vorgegebenen Uhrzeiten und an dem von dem Arbeitgeber zu Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, hier einen PC-Arbeitsplatz mit Benutzerkennung, so dass alle Umstände für ein Arbeitstverhältnis sprachen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 282 12 vom 25.09.2013
Normen: BGB 611
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anstellungsvertrag Hamburg, Personalabbau Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Kanzlei Hamburg