E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitgeber kann die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen

Die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte ist für den Arbeitnehmer zumutbar, wenn dies erforderlich ist, um die Arbeitsleistung zu erbringen.


Das BAG erachtete es dabei als für den Arbeitnehmer hinnehmbar, dass zu Bereitstellung der elektronischen Signaturkarte einige im Personalausweis enthaltene Daten zur Identifizierung benötigt werden. Die Personalausweisdaten sind keine solch sensiblen Daten, bei deren Preisgabe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen sein könnte, sondern fallen vielmehr in den äußeren Bereich der Privatsphäre.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 270 10 vom 25.09.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kanzlei Hamburg