E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Die Unterlassene Verlängerung eines Geschäftsführervertrages aufgrund des Alters stellt eine unmittelbare Benachteiligung dar

Wird der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers aufgrund seines Alters von 62 Jahren nicht verlängert, so stellt dies eine unmittebare Benachteiligung dar und gibt dem Betroffenen eine Anspruch auf den Ersatz seines materiellen Schadens.


Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Geschäftsführer um den eines städtischen Betriebs handelt und eine Altersgrenze von 62 Jahren bei städtischen Betrieben vorgesehen ist, welche der Geschäftsführer bei einer Verlängerung seines Vertrages um 3 Jahre überschreiten würde.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG Koeln 18 U 196 09 vom 29.07.2010
Normen: AGG § 7 I
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Anstellungsvertrag Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Abmahnung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg