Versicherungen dürfen auch dann von einem Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Versicherte unzureichend über die Folgen bewusst wahrheitswidriger Angaben informiert wurde.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2014
Ein Anspruch auf Fortzahlung von Krankengeld über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus existiert nur, wenn der Kranke am letzten Tag der Krankschreibung ein weiteres Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit attestiert.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.03.2014
Ist das körperliche Erscheinungsbild einer intersexuellen Frau unzweifelhaft im weiblichen Bereich anzusiedeln, besteht gegen die gesetzliche Krankenversicherung kein Anspruch auf eine Brustvergrößerung.
Bundessozialgericht, Urteil vom 04.03.2014
Wer im Ausland erkrankt, muss über die Notfallzentrale seine Versicherung informieren, da eine Kostenerstattung andernfalls nicht gewährleistet ist.
Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2014
Wer ohne Führerschein und betrunken einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, bei Folgeschäden keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 26.02.2014
Die Videoplattform YouTube muss nach dem Willen des Landgerichts München seine Nutzerhinweise ändern, nach welchen die GEMA die Verantwortung für nicht abrufbare Videos trägt.
Landgericht München, Urteil vom 25.02.2014
Die vorzeitige Beantragung der Altersrente darf durch das Jobcenter nur verlangt werden, wenn zuvor die konkrete Höhe der Rentenzahlungen ermittelt wurde.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 21.02.2014
Die Frage, wann ein Empfänger von Hartz IV vorab seine Lebensversicherung verwerten muss, und welche Verluste bei ihrem Rückkauf als akzeptabel hinzunehmen sind, bleibt auch weiterhin ungeklärt.
Bundessozialgericht, Urteil vom 20.02.2014
Die in den Prozess der Gelenkzerstörung eingreifende Orthokin-Therapie ist keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Heilbehandlung, weshalb Patienten kein Anspruch auf Beihilfeleistungen zusteht.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2014
Die Einnahme von Medikamenten, welche eine Veränderung des Erbgutes in den Spermien und in Folge eine Fehlbildung bei möglichen Kindern verursachen können, führt nicht zu einem Anspruch gegen die Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für eine Sterilisation.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.02.2014