E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Grundloses Wertgutachten gefährdet den Versicherungsschutz

Wer ohne ersichtlichen Grund ein Wertgutachten kurz vor einem Fahrzeugdiebstahl einholt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.

Ein Fahrzeughalter muss normalerweise den Diebstahl seines Wagens nicht beweisen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Versicherung begründete Zweifel daran hat, dass tatsächlich ein Diebstahl vorliegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Zweifel berechtigt sind, wenn der Besitzer kurz vor dem gemeldeten Diebstahl ein Wertgutachten für sein Auto eingeholt hat.

Der Halter konnte keinen vernünftigen Grund dafür nennen, dass er ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Kurz nachdem er das Gutachten erhalten hatte, meldete er den Wagen als gestohlen. In diesem Fall befanden die Richter, dass die Weigerung der Versicherung, die Schadenssumme zu begleichen, berechtigt ist, denn der Fahrzeughalter ist den Beweis für einen tatsächlichen Diebstahl schuldig geblieben. Beachten Sie bitte, dass diese Rechtsprechung nicht auf Fahrzeuge beschränkt ist. Sie lässt sich ebenso auf andere Versicherungen übertragen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-153 drtm-bns 2024-12-04
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Abfindung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Abmahnung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg