E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Sehbehinderte Schülerin hat Anspruch auf Tafelkamera

Ist die Anschaffung einer Tafelkamera als Zweitgerät der Eingliederung einer sehbehinderten Schülerin dienlich, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt forderte eine fast blinde Schülerin eine Zweitkamera, um so dem Unterricht in erleichternder Weise folgen zu können. Mit nur einem Gerät verlor sie während der Verfolgung des Unterrichts zuviel Zeit, da sie dieses Gerät ständig neu auf das jeweilige Unterrichtsgeschehen ausrichten musste. Auch ihre Lehrerin versicherte nachvollziehbar, dass eine zweit sogenannte Tafelkamera notwendig sei, um dem Unterricht weiterhin in adäquater Weise folgen zu können. Die Krankenkasse verweigerte hingegen eine Kostenübernahme, musste sich aber vor Gericht eines besseren belehren lassen.

Ein Anspruch ergibt sich demnach aus der Eingliederungshilfe, welche als Hilfe bei der Verwirklichung einer angemessenen Schulbildung gedacht ist. Eine solche Notwendigkeit besteht, wenn ein Gerät geeignet und erforderlich ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern. Einer ausdrücklichen Erwähnung des Gerätes im Gesetz bedarf es hierfür nicht. Da die Notwendigkeit der Anschaffung durch die Lehrerin und einen befragten Förderschullehrer glaubhaft gemacht werden konnte, war die Kostenübernahme zu bewilligen.
 
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil LSG RP L 5 KR 23 10 vom 18.11.2010
Normen: § 54 I S.1 Nr.1 SGB XII
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg