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Arbeitsvertrag Hamburg

Prüfung durch den Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Obgleich dieser Vertrag nicht zwingend schriftlich festzuhalten ist – auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist rechtskräftig – ist ein schriftlicher Vertrag stets vorzuziehen. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform sogar zwingend. Gerade in einem arbeitsrechtlichen Verfahren ist die Beweisführung ohne Vertrag schwierig bzw. schlicht nicht möglich. Doch auch bei schriftlichen Arbeitsverträgen ist Vorsicht geboten.

Das Arbeitsrecht ist ständigem Wandel unterworfen und auch die Lebens- sowie Beschäftigungsverhältnisse ändern sich regelmäßig. Den „Standardvertrag“ gibt es daher einfach nicht mehr und die Verwendung „irgendeiner Mustervorlage“ ist daher stets mit dem Risiko veralteter, ungültiger Klauseln verbunden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tun gut daran, Arbeitsverträge zeitnah durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In der Kanzlei Hecht & Kollegen aus Hamburg stehen Ihnen gleich vier erfahrene Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite.

Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg - Inhalt des Vertrags

Bei der Vertragsgestaltung haben die Vertragsparteien einen gewissen Spielraum. Dennoch dürfen sie hierbei diverse, gesetzliche Vorgaben nicht außer Acht lassen. Anbei eine Auflistung wichtiger Eckpunkte für den Arbeitsvertrag.

  • Vertragsparteien: Wer schließt den Vertrag? Neben der Angabe von Namen und Anschriften, muss außerdem sofort ersichtlich sein: Wer ist Arbeitgeber, wer ist Arbeitnehmer?
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses: Angabe eines konkreten Datums, ab dem das Arbeitsverhältnis beginnen soll.
  • Dauer der Beschäftigung: Dieser Punkt ist besonders wichtig, denn es muss klar sein, ob es sich um ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Im letzteren Fall muss der Arbeitsvertrag auch Auskunft über die voraussichtliche Beschäftigungsdauer geben.
  • Arbeitsort: Gerade bei größeren Unternehmen, mit mehreren Standorten, sollte der Arbeitgeber über den Anstellungsvertrag genau festlegen, an welchem Ort der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat.
  • Tätigkeit: Ein ebenfalls essenzieller Punkt ist die wohlüberlegte Tätigkeitsbeschreibung. Je stärker der Arbeitgeber das Tätigkeitsfeld konkretisiert, desto unflexibler ist der Arbeitnehmer einzusetzen, weil Anpassungen ggf. nur über Änderungskündigungen machbar wären. Zu schwammige, allgemeine Formulierungen hingegen erzeugen Unsicherheiten. Was kommt als Arbeitnehmer auf mich zu? Was sind nun genau meine Tätigkeiten?
  • Vergütung: Wie viel Entgelt hat der Arbeitgeber zu welchem Zeitpunkt an den Arbeitnehmer zu zahlen? Auch etwaige Sonderzahlungen wie Prämien, Weihnachtsgelder oder Provisionen sind hier ggf. aufzuführen.
  • Arbeitszeit: Wie viele Arbeitsstunden ist der Arbeitnehmer verpflichtet, zu leisten?

Auch Regelungen bzgl. Urlaub, Kündigung und Kündigungsfristen sollten im Vertrag festgehalten sein. Fehlen diese oder sind selbige nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt, treten stattdessen die gesetzlichen Vorgaben in Kraft. Je nach Arbeitsverhältnis können auch diverse Sonderregelungen zum Tragen kommen. Die Prüfung des Arbeitsvertrags sollte daher in jedem Fall von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt erfolgen. Gerne helfen Ihnen die Anwälte Hecht, Wieprecht und Dohm aus Hamburg weiter.

Sonderfall: Befristete Arbeitsverträge

Für befristete Arbeitsverträge gelten einige Besonderheiten, die bei einem unbefristeten Vertrag keine Anwendung finden. So ist z. B. keine (ordentliche) Kündigung vorgesehen, da das Arbeitsverhältnis ohnehin zu einem bestimmten Zeitpunkt ausläuft. Zum Thema „Befristete Arbeitsverträge“ lesen Sie bitte hier weiter. Sollten dennoch Fragen zu befristeten Verträgen offen bleiben, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen aus Hamburg beantworten sie Ihnen gerne.

Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg – Jetzt kontaktieren

Sind Sie Arbeitnehmer und möchten vor der Besiegelung, mit Ihrer Unterschrift, den Arbeitsvertrag sicherheitshalber prüfen lassen, damit Sie sich mit Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses auf keine Nachteile einlassen? Oder sind Sie Arbeitgeber und möchten erstellte Arbeitsverträge vorsorglich prüfen lassen, um potenziellen Rechtsstreits vorzubeugen? Gerade, wenn es um Kündigungen geht, können Fehler in Arbeitsverträgen teuer werden. In beiden Fällen sind Sie bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Hecht & Kollegen aus Hamburg an der richtigen Adresse.

Wir sind ein erfahrenes und hervorragend aufeinander eingespieltes Team hoch qualifizierter Rechtsanwälte / Fachanwälte für Arbeitsrecht. Bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrags können Sie sicher sein, dass wir etwaige Schwachpunkte bzw. kritische Klauseln schnell und sicher aufspüren. Sollten Sie als Arbeitgeber noch gar kein Exemplar vorbereitet haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Erstellung und Gestaltung eines rechtssicheren Vertragswerks.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechts zur Verfügung. Ob Kündigungsschutz, Kündigung mit all seinen Facetten (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung), Aufhebungsverträge, Regelungen zu Urlaub und vieles weitere.

Nehmen Sie doch am besten gleich Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Telefonisch erreichen Sie uns unter der 040 8080 747-29, E-Mails schreiben Sie bitte an mail@kanzlei-hecht.de oder nutzen Sie das Kontaktformular unserer Website.

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